Mit Schreiben des Finanzamtes vom 10.07.2023 wurde unserem Verein die
Gemeinnützigkeit bestätigt mit diesem Text:
"Die Körperschaft ist nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr.6 GewStG
von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51 ff. A0 dient."
Wir sind berechtigt, Spendenbescheinigungen für das Finanzamt auszustellen.
Für einen Spendenbetrag, der jährlich 300,00 Euro übersteigt, stellen wir gerne eine
Spendenquittung aus, wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen. Für Beträge darunter gilt der Zahlungsbeleg als Spendenquittung.
Schnell und unkompliziert können Sie auch über
den Button „PayPal“ rechts unten spenden.