Mit Schreiben des Finanzamtes vom 22.06.2018 wurde unserem Verein die Gemeinnützigkeit bestätigt  mit diesem Text:

"Die Körperschaft ist nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51 ff. A0 dient."

 

Wir sind berechtigt, Spendenbescheinigungen für das Finanzamt auszustellen.

 

Für einen Spendenbetrag, der jährlich 300,00 Euro übersteigt, stellen wir gerne eine Spendenquittung aus, wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen. Für Beträge darunter gilt der Zahlungsbeleg als Spendenquittung.

 

Schnell und unkompliziert können Sie auch über den Button „PayPal“ rechts unten spenden.

Seit 29. November 2017 gibt es für Wiesbaden und AKK eine Katzenschutzverordnung, die besagt, dass Freigängerkatzen ab 5 Monaten kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen.

Unser Verein ist Mitglied im Deutschen Tierschutzbund und Träger des Hessischen Tierschutzpreises.

Wir freuen uns über Spenden per PayPal, Debit und Kreditkarte.