Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sind wichtig – für alle Katzen!

Der VKN e.V. Wiesbaden engagiert sich für die Kastration
von Freigängerkatzen, Wohnungskatzen und verwilderten
Katzen und wird unterstützt durch:
• die Katzenschutzverordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden
• Dr. med. vet. Madeleine Martin (Landestierschutzbeauftragte)
• Wiesbadener Tierärztinnen und Tierärzte

Download des VKN-Informationsflyers zu den Themen Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und der Katzenschutzverordnung:

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VKN-Infoflyer Kastration, Kennzeichnung, Registrierung und Katzenschutzverordnung
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VKN-Infoflyer_Kastra-Kenn-Reg_14_06_2023
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Seit 2017 gibt es für Wiesbaden und AKK eine Katzenschutzverordnung, die besagt, dass Freigängerkatzen ab fünf Monaten kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen.

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen sowie registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.
Dem Amt für Veterinärwesen ist auf Verlangen ein Nachweis über die Kastration und Registrierung vorzulegen.

Ist eine fortpflanzungsfähige angetroffene Katze nicht gekennzeichnet oder registriert, kann das Amt für Veterinärwesen die Kastration auf Kosten des Halters durchführen lassen.

 

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Flyer »Katzenschutz durch Kastration, Kennzeichnung und Registrierung«
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hessen_flyer_katzenkastration_23042021_1
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Seit 2017 gibt es für Wiesbaden und AKK eine Katzenschutzverordnung, die besagt, dass Freigängerkatzen ab fünf Monaten kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen.




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