Seit 2017 gibt es für Wiesbaden und AKK eine Katzenschutzverordnung, die besagt, dass Freigängerkatzen ab fünf Monaten kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen.

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen sowie registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.

Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Dem Amt für Veterinärwesen ist auf Verlangen ein Nachweis über die Kastration und Registrierung vorzulegen.

Ist eine fortpflanzungsfähige angetroffene Katze nicht gekennzeichnet oder registriert, kann das Amt für Veterinärwesen die Kastration auf Kosten des Halters durchführen lassen.

 


Seit 29. November 2017 gibt es für Wiesbaden und AKK eine Katzenschutzverordnung, die besagt, dass Freigängerkatzen ab 5 Monaten kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen.

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